Rechtsprechung
BGH, 12.06.1987 - V ZR 151/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Grundstückskaufvertrag; Zusicherung der sofortigen Bebaubarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 459 Abs. 1 S. 1, § 463
Zusicherung der sofortigen Bebaubarkeit eines Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zugesicherte Eigenschaft - Bebaubarkeit
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2513
- NJW-RR 1987, 1228 (Ls.)
- MDR 1988, 39
- DNotZ 1988, 291
- BB 1987, 1701
- BauR 1988, 106
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.1985 - V ZR 275/83
Umfang der Zusicherung "sofortiger Bebaubarkeit"
Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 151/86
Die Übernahme der Einstandspflicht für ein rechtmäßiges Verhalten der Baubehörde durch den Verkäufer ist daher ungewöhnlich und geht weit über die normale Zusicherung der Bebaubarkeit hinaus (Senatsurt. v. 15. März 1985, V ZR 275/83, WM 1985, 662 ). - BGH, 16.06.1978 - V ZR 109/77
Zulässigkeit einer Wohnbebauung bei Gefahrübergang - Teilung eines Grundstücks …
Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 151/86
Der Erlaß der Teilungsgenehmigung begründet nicht zwingend die Zulässigkeit der Bebauung (vgl. Senatsurt. v. 16. Juni 1978, V ZR 109/77, NJW 1979, 34). - BGH, 29.01.1971 - V ZR 112/68
Richterwechsel zwischen der letzten mündlichen Verhandlung - Überleitung des …
Auszug aus BGH, 12.06.1987 - V ZR 151/86
Wie der Senat bereits im Urteil vom 29. Januar 1971, V ZR 112/68, WM 1971, 528, 529 ausgeführt hat, brauchen aber bei einer so verstandenen Zusicherung nicht auch jegliche mit einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren vor der bestandskräftigen Baugenehmigung möglicherweise verbundenen Hemmnisse ausgeschlossen zu sein, insbesondere etwa auch Entscheidungen, die mit verwaltungsrechtlichen Rechtsmitteln beseitigt werden können.
- BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90
Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am …
Die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht stellt eine zusicherungsfähige Eigenschaft (§ 459 Abs. 2 BGB) dar (Senatsurt. v. 29. Januar 1971, V ZR 112/68, WM 1971, 528; v. 16. Juni 1978, V ZR 109/77, WM 1978, 1273; v. 12. Juni 1987, V ZR 151/86, WM 1987, 1223) und kann Gegenstand einer vertraglichen Beschaffenheitsangabe (§ 459 Abs. 1 BGB) sein (Senatsurt. v. 17. März 1989, V ZR 245/87, WM 1989, 857; vgl. bereits Senatsurt. v. 6. Dezember 1968, V ZR 92/65, WM 1969, 273; Senatsurt. BGHZ 67, 134).Sie sind keine Eigenschaft und kein Beschaffenheitsmerkmal des Grundstücks; für ihre Erteilung haftet der Verkäufer nur bei Übernahme einer besonderen Garantie (Senatsurt. v. 12. Juni 1987, V ZR 151/86, WM 1987, 1223 f).
Maßgeblich für den Anwendungsbereich der Sachmängelgewährleistung ist somit die Bebaubarkeit nach dem sachlich-rechtlichen Baurecht, insbesondere dem Bauplanungsrecht zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. zusätzlich des Vertragsabschlusses (Senatsurt. v. 8. Mai 1987, V ZR 6/86, NJW-RR 1987, 1158; v. 12. Juni 1987, V ZR 151/86 aaO).
Das ändert aber nichts daran, daß es an der Bebaubarkeit im Sinne der kaufrechtlichen Gewährleistung fehlt (Senatsurteile v. 16. Juni 1978, V ZR 109/77, WM 1978, 1273, 1274; V. 12. Juni 1987, V ZR 151/86, WM 1987, 1223, 1224).
Insbesondere die Frage, ob ein Grundstück wegen der fehlenden Bebaubarkeit nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts mangelhaft ist, hat er stets unabhängig davon geprüft, ob im Streitfalle bereits ein ablehnender Bescheid der Baurechtsbehörde vorlag (Senatsurt. v. 15. März 1985, V ZR 275/83, WM 1985, 662; v. 12. Juni 1987, V ZR 151/86, WM 1987, 1223; v. 17. März 1989, V ZR 245/87, WM 1989, 857); umgekehrt hat er einen Mangel nicht bereits deshalb verneint, weil ein günstiger Bescheid ergangen war (s. oben 2.).
- OLG Koblenz, 01.12.1999 - 5 U 1754/98
Tatsächliche Vermutung für Bebaubarkeit eines Grundstücks/Überschwemmungsgebiet
Anders wäre es nur gewesen, wenn die mitgeteilte Verwaltungspraxis rechtswidrig gewesen wäre und die Baugenehmigung im Verwaltungsrechtsweg hätte erfochten werden können (BGH NJW 1987, 2513). - OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
AGB: Wirksamkeit einer an die Bebaubarkeit geknüpften Fälligkeitsregelung des …
Es ist demgemäß ohne Bedeutung, ob die zuständige Behörde eine Baugenehmigung rechtswidrig verweigert oder sachwidrig verzögert (BGHZ 117, 159, 163; NJW 1987, 2513).
- OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
Stellt die Bebaubarkeit eines Grundstückes eine zusicherungsfähige Eigenschaft …
Für ihre Erteilung haftet der Verkäufer nur bei der Übernahme einer besonderen Garantie (BGH NJW 1987, 2513). - KG, 24.10.2002 - 10 U 2166/99
Unzulässige Kopplung von Kauf- und Architektenvertrag?
Sie hätte mit der Zusicherung einer "Eigenschaft" der Kaufsache nichts mehr zu tun und würde sich als Garantieübernahme darstellen (vgl. BGH, NJW 1987, 2513). - BGH, 26.11.1987 - III ZR 81/86
Übergang der Haftung für von Gemeindebediensteten begangene …
Wer - wie hier - die sofortige Bebaubarkeit eines Grundstücks vertraglich zusichert, will nach der Lebenserfahrung im allgemeinen dafür einstehen, daß der Bebauung im maßgebenden Zeitpunkt der Übergabe des Kaufobjekts (§ 446 Abs. 1 BGB) keine baurechtlichen Hindernisse entgegenstehen (BGH WM 1985, 662 u. Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 151/86 -). - LG Bielefeld, 29.07.2010 - 6 O 50/09
Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung aufgrund des …
Unproblematisch läge ein Mangel an dem Grundstück vor, wenn eine Bebauung ausgeschlossen wäre (BGH NJW 1992, 1009) oder eine Erschließung nicht möglich ist (BGH NJW 1987, 2513). - OLG Celle, 10.02.2000 - 11 U 272/98
Anfechtung eins Maklervertrages: Auslegung der Klausel "Verkauf erfolgt als …
Eine derartige Zusicherung ist noch nicht einmal dann anzunehmen, wenn in einem notariellen Kaufvertrag von einer sofortigen Bebaubarkeit des Grundstückes die Rede ist (vgl. BGH, NJW 1987, 2513).